Neue Richtlinien für den Krankheits- oder Todesfall

Gültig ab dem 01. April 2004

1. Krankheitsfall

Krankheit ist ab sofort keine Entschuldigung mehr. Auch ein Attest Ihres Arztes ist für uns kein Beweis. Wer in der Lage ist, einen Arzt aufzusuchen, kann auch zur Arbeit erscheinen.

2. Todesfall in der eigenen Familie

Ist ebenfalls keine Entschuldigung mehr.
Für den Verblichenen können Sie doch nichts mehr tun, und wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen lassen, dann geben wir Ihnen evtl. eine Stunde frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit auf dem Laufenden

3. Eigener Todesfall

Sie dürfen mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie uns mindestens zwei Wochen vor Ihrem Ableben Bescheid geben, damit wir uns nach einer neuen Kraft umsehen können. Sollte dies ausnahmsweise einmal nicht möglich sein, rufen Sie uns an Ihrem Todestag bis spätestens 8 Uhr an, damit wir noch eine Aushilfe einsetzen können. Dies ist jedoch nur mit Ihrer Unterschrift und der des behandelnden Arztes möglich. Liegen diese nicht rechtzeitig vor, wird Ihre Freizeit vom Jahresurlaub abgezogen.

4. Urlaubsgewährung wegen Operation

Diese Unsitte kann nicht länger geduldet werden.
Wir bitten Sie übrigens, sich Gedanken an eine Operation aus dem Kopf zu schlagen.
Wir sind der Meinung, solange Sie bei uns beschäftigt sind benötigen wir alles, was Sie besitzen. Sie dürfen auf keinen Fall etwas entfernen lassen, schließlich haben wir Sie eingestellt, wie Sie sind. Abtrennen von Teilen von Ihnen würde gegen den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Arbeitsvertrag verstossen.

Uralubsgewährung wegen Vaterschaft

Die Kleinigkeit, die Sie zur Erlangung der Vaterschaft getan haben, berechtigt Sie nicht, dafür Urlaub zu beanspruchen. Außerdem ist die unbedeutende Anstrenung schon Monate her, so dass Sie sich bereits erholt haben dürften!